Der Hydraulische Abgleich, der laut EnEV sowie DIN 18380 für alle zu erstellenden und sanierenden Heizungsanlagen vorgeschrieben ist, wird selbstverständlich von uns durchgeführt und als Protokoll zum Erhalt von Fördergeldern der KfW Bank oder dem BAFA vorgelegt.
Sollten Sie weitere Fragen zu aktuellen Fördermodellen haben, stehen wir Ihnen gerne ztur Verfügung.